Weiter beschrieb er den Vorfall in allen Einvernahmen äusserst bildhaft und gespickt mit Details, die in erfundenen Sachverhalten nur schwer vorstellbar sind. So erzählte er beispielsweise eindrücklich, wie der Beschuldigte ihn mit einem «sorry» und I.________'s Portemonnaie in der Hand zu sich gelockt und ihn anschliessend geschlagen sowie ihm das Bein gestellt habe, so dass er zu Boden gefallen sei (pag. 485 Z. 86 ff.).