gedacht, «hoffentlich nimmt er mir mein Portemonnaie nicht», und da habe ihm der Beschuldigte die Uhr vom linken Handgelenk genommen, sei damit zum Auto gerannt und weggefahren (zum Ganzen pag. 476 f.). Am 9. Oktober 2019 identifizierte D.________ den Beschuldigten und C.________ bei der Fotokonfrontation (pag. 479). Zu Beginn der polizeilichen Einvernahme vom 27. November 2019 erklärte D.________, mit einer Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten und C.________ nicht einverstanden zu sein, weil er lange gebraucht habe, bis er das Geschehen verdaut habe (pag. 484 Z. 35). Anschliessend beschrieb er in freier Rede, wie der Beschuldigte und C.___