Darauf kann integral verwiesen werden (S. 37 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1093 ff.). Ferner wird auf die amtlichen Akten verwiesen. 9.1.4 Würdigung durch die Kammer Zumal das Rahmengeschehen weitgehend unbestritten und durch die objektiven sowie subjektiven Beweismittel erstellt ist, wird insoweit vollständig auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 39 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1095 ff.). Nachdem in casu nur noch zu klären ist, wie der Beschuldigte an D.________'s Uhr gelangte und inwiefern er an der Entwendung von