(Strasse) in Bern begeben hatten, an deren Tür geklingelt und die beiden angesprochen haben. Dabei soll der Beschuldigte gesagt haben, seine Begleiterin, C.________, möchte etwas trinken und er müsse auf die Toilette. Nachdem sie sich so Einlass in die Wohnung von I.________ verschafft hätten, sollen sie dessen Portemonnaie, das auf dem Tisch im Korridor gelegen sei, samt den sich darin befindenden EUR 400.00 behändigt und die Wohnung damit verlassen haben (zum Ganzen pag. 732 f.).