Schliesslich fällt beim Vergleich der hiervor erwähnten Ereignisse (auf dem Parkplatz der Raststätte und im U.________ Shop) mit den vorliegend zu beurteilenden Vorfällen auf, dass der Beschuldigte zu den späteren Geschädigten regelmässig zunächst eine Art «Vertrauensverhältnis» aufzubauen resp. in gewisser Weise mit diesen in Kontakt zu treten versucht, ehe er mittels Überraschungselement deliktisch tätig wird.