So geht aus den Vorakten insbesondere hervor, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2015 mit seiner damaligen Partnerin und einem rechtsgesteuerten Auto einer höheren Preisklasse (Mercedes) mit englischem Kontrollschild zu deliktischen Zwecken in der Schweiz unterwegs war. Weiter fällt auf, dass er damals mindestens einmal massiv zu schnell fuhr, was sich – wie unter Erwägung 9.1.4 dargetan werden wird – mit dem Vorfall vom 30. Juni 2019 in Bern in Einklang bringen lässt. Schliesslich fällt beim Vergleich der hiervor erwähnten Ereignisse (auf dem Parkplatz der Raststätte und im U._____