Die voranstehenden Ausführungen zeigen auf, dass die vorliegend zu beurteilenden Vorfälle aus gewissen Gesichtspunkten mit denjenigen aus dem Jahr 2015 in Verbindung gebracht werden können. So geht aus den Vorakten insbesondere hervor, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2015 mit seiner damaligen Partnerin und einem rechtsgesteuerten Auto einer höheren Preisklasse (Mercedes) mit englischem Kontrollschild zu deliktischen Zwecken in der Schweiz unterwegs war.