8.3 Erkenntnisse aus dem «Dossier 6» Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Solothurn vom 20. November 2015 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 3. Oktober 2015 um 19:29 Uhr in W.________ (Ort) Fahrtrichtung Zürich mit dem vorerwähnten Mercedes V.________ (Kontrollschild GB ________) geblitzt wurde, weil er 174 km/h statt der erlaubten 120 km/h fuhr. Auf dem Foto der Radarmessung ist der Beschuldigte klar erkennbar. Entsprechend identifizierte ihn auch der Bearbeiter der Kantonspolizei Graubünden, der den Beschuldigten persönlich sah, nachdem dieser und R.________ am 4. Oktober 2015 in X.______