_ hätten das Geschäft betreten und sich ein goldenes iPhone 6 zeigen lassen. Kurze Zeit später habe der Beschuldigte dasselbe iPhone in schwarz sehen wollen. Als der Verkäufer dieses geholt habe, habe der Beschuldigte beim neuen, goldenen iPhone die Displayschutzfolie entfernt und diese auf das alte iPhone geklebt, welches er dem Geschädigten auf dem Parkplatz der Raststätte O.________ gestohlen habe (siehe E. 8.1 oben). Dann habe er das neue iPhone behändigt und habe das alte in die Schachtel des neuen gelegt. Schliesslich habe er das Geschäft mit der Begründung, er gehe Bargeld holen, verlassen.