Dann sei der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug geflohen. Der Beschuldige wollte oder konnte sich in der Berufungsverhandlung nicht an diesen Vorfall erinnern (pag. 1204 Z. 25 ff.). Betreffend R.________ hatte er am 3. Juli 2019 indes erklärt, sie sei die Mutter seines Sohnes S.________ (pag. 403 f.) und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er auf Frage, ob die Ehe zu R.________ noch bestehe, an, sie seien schon seit langer Zeit nicht mehr zusammen. Er habe nichts mehr mit ihr zu tun und habe eine neue Frau in seinem Leben (zum Ganzen pag. 927 Z. 26 f.).