Nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung folgte sein Entschuldigungsschreiben an die Opfer und in der Berufungsverhandlung gab er schliesslich zu, den vier Geschädigten begegnet zu sein sowie deren Uhren etc. entwendet zu haben, allerdings ohne dafür Gewalt angewandt zu haben. Widersprüchlich ist auch sein Verhalten hinsichtlich die Sprachen, die er angeblich spricht oder eben nicht. In der ersten Einvernahme, die entweder auf Französisch oder auf Englisch geführt wurde, erklärte der Beschuldigte, er könne sich gut auf Französisch ausdrücken und spreche perfekt Englisch.