Bis und mit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stritt er vehement ab, irgendetwas mit den vorliegend zu beurteilenden Vorfällen zu tun zu haben, geschweige denn, an den verschiedenen Tatorten – an denen teilweise seine DNA sichergestellt wurde – gewesen zu sein. Nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung folgte sein Entschuldigungsschreiben an die Opfer und in der Berufungsverhandlung gab er schliesslich zu, den vier Geschädigten begegnet zu sein sowie deren Uhren etc. entwendet zu haben, allerdings ohne dafür Gewalt angewandt zu haben.