7.13 Würdigung durch die Kammer In Würdigung der voranstehenden Ausführungen ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte im Verfahren verschiedentlich widersprüchlich äusserte: So divergieren seine Aussagen zunächst betreffend seine Einreise in die Schweiz im Jahr 2019. Sodann widersprach er sich in Bezug auf seine Autos. Zu Beginn des Verfahrens behauptete er, er besitze einzig einen Toyota Corolla. Angehalten