1206 Z. 5 ff.). Auf Frage, weshalb er sich entschuldigt habe bzw. sich entschuldige, wenn er doch sage, die Geschädigten hätten nicht die Wahrheit gesagt, erklärte der Beschuldigte, er habe sich schuldig gefühlt, weil er ein Delikt begangen habe. Er habe einen Diebstahl begangen, weshalb er [die Geschädigten] um Verzeihung bitten wolle. In der Nacht kämen «diese Räube» in seinen Kopf (zum Ganzen pag. 1206 Z. 17 ff.). In der Folge beschrieb der Beschuldigte, was er seiner Ansicht nach in den einzelnen vier Fällen getan hat.