1205 Z. 23 ff.). Auf Vorhalt seines Entschuldigungsschreibens an die Geschädigten erklärte er sodann zunächst, dieses Schreiben dem Staatsanwalt und dem Richter geschickt zu haben, weil sie wissen müssten, dass das, was sie gesagt hätten, nicht die Wahrheit sei (pag. 1205 Z. 41 ff.). Auf Nachfrage präzisierte er indes, er habe die Opfer um Entschuldigung gebeten, weil er sich schuldig gefühlt habe, «für etwas», das er getan habe. Er habe sie um Verzeihung gebeten und ihnen gesagt, dass er «das» nicht zum Vergnügen gemacht habe, sondern, weil er Geld gebraucht habt. Er bereue, was er getan habe (zum Ganzen pag. 1206 Z. 5 ff.).