12 Z. 2 ff). Auf Frage, wen er mit «dieser Person» meine, äusserte der Beschuldigte, er meine alle anwesenden Personen (pag. 1203 Z. 31). Auf Frage, weshalb er Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben habe, meinte er unter anderem, die Verurteilung sei sehr schwer, weshalb er sich entschieden habe, die Wahrheit zu sagen (pag. 1205 Z. 23 ff.).