Am 6. Oktober 2021 ersuchte die Verteidigung die Kammer sodann, für die Berufungsverhandlung eine Französisch Übersetzung beizuziehen, weil sich der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben mittlerweile besser in Französisch ausdrücken könne als in seiner ursprünglichen Muttersprache Rumänisch (pag. 1187). Die oberinstanzliche Einvernahme fand anschliessend antragsgemäss mit einer Französisch Übersetzung statt (pag. 1189 f. und pag. 1202). Zu Beginn dieser Befragung erklärte der Beschuldigte, er sei bereit, die Fragen zu beantworten und werde auch die ganze Wahrheit sagen (pag. 1203 Z. 14).