Dies sei eine lange Zeit, er frage sich, was sie «so schweres» getan hätten (zum Ganzen pag. 944 f.). 7.11 Brief des Beschuldigten an die Geschädigten vom 20. August 2020 Rund zwei Monate nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bzw. mit Schreiben vom 20. August 2020 (pag. 1160), welches die Verteidigung der Kammer am 1. Oktober 2020 einreichte (pag. 1158 f.) und das mit Verfügung vom 9. April 2021 zu den Akten erkannt wurde (pag. 1170 f.), bat der Beschuldigte die Geschädigten auf Französisch um Entschuldigung. Er führte zusammengefasst und übersetzt aus, er habe «das» für seine Kinder gemacht.