11 7.10 Letztes Wort in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Im letzten Wort der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, sie seien Menschen, hätten Kinder zuhause und seien nun seit einem Jahr «hinter Gittern». Er frage sich, ob der Staatsanwalt ihre Zukunft kaputt machen wolle und was aus ihnen werden solle. Sie seien keine Hunde, sondern Menschen. Der Staatsanwalt wolle sie für fünf Jahre ins Gefängnis «setzen». Dies sei eine lange Zeit, er frage sich, was sie «so schweres» getan hätten (zum Ganzen pag.