928 Z. 5 ff.). Betreffend das Auto, mit dem er und C.________ angehalten wurden, äusserte sich der Beschuldigte sodann verschiedentlich und betonte, er habe dieses Auto hier in der Schweiz für EUR 2'000.00 gekauft (pag. 930 Z. 12 und Z. 16). Bezüglich den Vorfall zum Nachteil von K.________ erklärte er, er könne auch Lügen, aber nicht so sehr wie «die andere Dame» (pag. 931 Z. 27) und auf Frage, weshalb K.________ den Sachverhalt falsch darstellen sollte, schilderte er (pag. 931 Z. 30 ff.): Ich denke das hat vielleicht mit Versicherungen zu tun, sie wollte vielleicht etwas Geld kassieren.