Er habe all die Monate Kontakt mit seinem Anwalt gehabt und mit ihm gesprochen. Ab jetzt übernehme der Anwalt die Rede (zum Ganzen pag. 927 Z. 7 ff.). Anschliessend bestätigte der Beschuldigte zu Beginn der Fragen zur Sache dennoch seine bisherigen Aussagen. Zudem gab er an, er wolle seine Erklärung, wonach er «die Frau» nicht kenne, ändern. Und seine Aussage, wonach C.________ schwanger gewesen sei, möchte er richtigstellen. C.________ habe damals sieben Monate lang ihre Periode nicht gehabt, weshalb er gedacht habe, sie sei schwanger. Insoweit habe er gelogen (zum Ganzen pag. 928 Z. 5 ff.).