Auf Frage, was er im Jahr 2015 in der Schweiz gemacht habe, führte er aus, er sei damals in die Schweiz gekommen, um auf einer Baustelle zu arbeiten. Die Person, die ihn hierhin gebracht habe, um auf der Baustelle zu arbeiten, habe ihn aber getäuscht. «Es» sei nicht zustande gekommen, weshalb er zurückgekehrt sei (zum Ganzen pag. 926 Z. 45 f.). Auf Vorhalt, dass C.________ angegeben habe, sie seien im Sommer 2019 gemeinsam mit dem Auto von England her in die Schweiz gereist, sagte er, er werde sich nicht mehr dazu äussern, sein Anwalt könne das machen. Er habe all die Monate Kontakt mit seinem Anwalt gehabt und mit ihm gesprochen.