Anschliessend äusserte er, er habe nichts zu sagen (pag. 512 Z. 24) und beantwortete eigentlich keine Frage (pag. 512 ff. Z. 33 ff.). Einzig auf die Schlussfrage, ob er dem Protokoll noch etwas beizufügen habe, gab er an (pag. 513 Z. 94 f.): «Ja, es tut mir leid für die Opfer was ihnen passiert war. Es tut mir leid, dass ich nichts helfen kann, ich bin nicht der entsprechende Täter.». 7.6 Polizeiliche Einvernahme vom 16. Dezember 2019 in Bern Direkt im Anschluss an die vorgenannte Einvernahme wurde der Beschuldigte durch die Kantonspolizei Bern zum inzwischen in Rechtskraft erwachsenen Einbruchdiebstahl in G.________ befragt (pag.