]). Am 19. Juli 2019 wies der damals zuständige Staatsanwalt den Beschuldigten darauf hin, dass er nichts über das Verfahren schreiben dürfe (pag. 073). 7.4 Briefzensur durch den Staatsanwalt am 14. August 2019 Im August 2019 schrieb der Beschuldigte C.________ erneut auf Rumänisch einen Brief (pag. 084), in dem er sich wiederum in gewisser Weise zum Verfahren äusserte. Er schilderte, dass sie das Auto in Lausanne besser nicht gekauft, sondern lieber den Zug genommen hätten.