8 dazu sagen, äusserte allerdings noch, früher in der Schweiz noch nie mit der Polizei zu tun gehabt zu haben (zum Ganzen pag. 404 f. réponse 5). Unklar ist, ob diese Einvernahme auf Französisch oder auf Englisch geführt wurde. Protokolliert wurde auf Französisch, auf pagina 315 steht indes, die Einvernahme sei auf Englisch geführt worden («Entendu comme prévenu en lange [recte: langue] anglaise […]») und am Ende des französischen Protokolls wurde festgehalten (pag. 410): «lu et confirmé».