7. Zum allgemeinen Aussageverhalten des Beschuldigten Bevor im Rahmen der konkreten Würdigung auf die Aussagen des Beschuldigten zu den einzelnen Vorwürfen eingegangen wird, wird nachfolgend – soweit dies für den vorliegenden Fall von Bedeutung erscheint – auf sein allgemeines Aussageverhalten eingegangen und dieses chronologisch mit weiterem Verhalten seinerseits ergänzt. 7.1 Polizeiliche Einvernahme vom 3. Juli 2019 in Lausanne In der polizeilichen Einvernahme vom 3. Juli 2019 in Lausanne (pag.