Weiter hat die Kammer die dafür ausgesprochenen Sanktionen (Freiheitsstrafe und Landesverweisung), inklusive die Kosten- und Entschädigungsfolgen, zu überprüfen. Schliesslich muss sie über die weiteren Verfügungen betreffend Haft, beschlagnahmter Geldbetrag, beschlagnahmte Gegenstände und Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem sowie über die Verfügungen betreffend DNA-Profil und der weiteren erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten befinden, weil diese der Rechtskraft nicht zugänglich sind. Die Kammer verfügt dabei über volle Kognition (Art.