5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Infolge der beschränkten Berufung des Beschuldigten und der beschränkten Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft ist das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Juni 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen, als: - der Beschuldigte von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich mehrfach begangen am 30. Juni 2019 in Bern und den Kantonen Bern und Basel-Landschaft sowie am 3. Juli 2019 in den Kantonen Genf und Waadt durch Führen eines Personenwagens trotz aberkanntem ausländischen Führerausweis – ohne Ausscheidung von Verfah-