5. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der über A.________ erhobenen biometrischen-erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der 6 gesetzlichen Fritz zu erteilen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).