1. A.________ sei zurück in den vorzeitigen Strafvollzug zu schicken. 2. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 432.70 sei anteilsmässig an die A.________ auferlegten Verfahrenskosten anzurechnen (Art. 267, 268 und 442 Abs. 5 StPO). 3. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 4. Dem zuständigen Bundesamt sei vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ und ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 16 Abs. 3 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).