4. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ beantragte für den Beschuldigten in der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1223): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Juni 2020 betreffend Ziff. 2.1, 3 und 4 (Schuldspruch wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs in G.________ z.N. von H.________) in Rechtskraft erwachsen ist. 2. A.________ sei freizusprechen von der Anklage des Raubes z.N. von K.________, angeblich begangen am 3. Juli 2019 in L.________ (Ort). 3. A.________ sei schuldig zu sprechen wegen