2. Berufung Gegen dieses Urteil vom 26. Juni 2020 meldete Fürsprecher B.________ für den Beschuldigten fristgerecht Berufung an (pag. 993). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 11. September 2020 (pag. 1057 ff.). Am 1. Oktober 2020 reichte Fürsprecher B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Er beschränkte die Berufung auf die Anfechtung der Schuldsprüche wegen mehrfachen Raubes und wegen Diebstahls gemäss den Ziffern II/1.1-1.3 und 2.2 des angefochtenen Urteils sowie der Strafzumessung und der Kosten- und Entschädigungsfolgen (zum Ganzen pag. 1158).