von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsgesetz, angeblich mehrfach begangen am 30.06.2019 in Bern und in den Kantonen Bern und Basel-Landschaft sowie am 03.07.2019 in den Kantonen Genf und Waadt durch Führen eines Personenwagens trotz aberkanntem ausländischen Führerausweis. Ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. Des Raubes, mehrfach begangenen: 1.1. Am 30.06.2019 in Bern zN von D.________ im Deliktsbetrag von CHF 8‘500.00;