41 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'440.00. 5. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’500.00. III.