34 fungsverfahren zu verzichten. Der Beschuldigte ist stattdessen vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung freizusprechen. IV. Strafzumessung 15. Theoretische Grundlagen Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Strafzumessung zutreffend aufgeführt. Darauf wird verwiesen (pag. 128, S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).