32 müssen. Indem er weder verlangsamt noch angehalten habe, habe er sie am Überqueren der Strasse gehindert und ihren Vortritt missachtet. 14.4 Erwägungen der Kammer 14.4.1 Objektiver Tatbestand Wie bereits im Rahmen der Beweiswürdigung ausgeführt, teilt die Kammer die Ansicht der Vorinstanz nicht, wonach L.________ auf ihren Vortritt verzichtet habe.