28 stalten machte, in Richtung I.________ abzubiegen, zu überholen. Ihm war bewusst, dass sein Überholmanöver nur unter Einhaltung eines ungenügenden Abstands zur Radfahrerin möglich war. Insbesondere als erfahrener Automobilist, der für sich in Anspruch nimmt, auf Fahrradfahrer generell viel Rücksicht zu nehmen (pag. 16 Z. 174 ff.), musste ihm dabei auch bewusst sein, dass er damit für die Fahrradfahrerin eine äusserst prekäre und gefährliche Situation schuf und das Risiko einging, diese zu touchieren und damit einen Sturz zu verursachen.