Ob es sich dabei um eine grobe Verkehrsregelverletzung handelte, beurteilt sich nach Rechtsprechung des Bundesgerichts danach, ob er eine wichtige Verkehrsvorschrift in objektiv schwerer Weise missachtet und die Verkehrssicherheit ernstlich gefährdet hat (BGE 131 IV 133 E. 3.2 mit Hinweisen). Bei den Regeln zum Überholen handelt es sich um eine für die Gewährleistung der Sicherheit im Strassenverkehr zentrale Bestimmung und somit um eine wichtige Verkehrsvorschrift (Weissenberger, Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, 2. Auflage, Zürich/St. Gallen 2015, N. 92 zu Art. 90 mit Hinweisen).