Im Ergebnis steht für die Kammer somit fest, dass L.________ vom O.________(Einkaufsladen) herkommend die Strasse überquerte und im Zeitpunkt, in dem sich sowohl der Beschuldigte als auch E.________ im Kreisverkehr befanden, die Mittelinsel des Fussgängerstreifens erreichte. Da sie das Auto des Beschuldigten kommen sah und sicher sein wollte, dass dieser ihr den Vortritt gewährt, bevor sie die Strasse betritt, blieb sie stehen. Der Beschuldigte nahm die 25 wartende L.________ nicht wahr und passierte den Fussgängerstreifen ohne anzuhalten.