_ stand auf der Mittelinsel, weil sie beabsichtigte, den Fussgängerstreifen zu überqueren, jedoch sicher sein wollte, dass sie dies gefahrlos tun konnte. Die Tatsache, dass sie während des Wartens den Vorfall im Kreisverkehr beobachtet hat, ändert an diesem Ergebnis nichts. Hinsichtlich der inneren Vorgänge des Beschuldigten finden sich in den Akten wenige Hinweise. Der Beschuldigte gab auch dazu an, keine Erinnerung zu haben, sich aber normalerweise nicht so zu verhalten (pag. 15 Z. 145 f.). Die Zeugin L.________ gab an, sie wisse nicht, ob er sie überhaupt gesehen habe, das könne sie nicht sagen (pag. 69 Z. 30).