___ sei auf der Insel «damit beschäftigt gewesen, das Überholmanöver im Kreisverkehrsplatz genau zu beobachten» und sei im Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte bei ihr durchgefahren sei «längst nicht mehr im Begriff gewesen, die Strasse zu überqueren». Die Tatsache, dass sie beim Anhalten auf der Mittelinsel und dem Beobachten der Verkehrssituation das Überholmanöver des Beschuldigten genau gesehen hat, hatte somit keinen erkennbaren Einfluss auf ihren ursprünglichen Willen, die Strasse zu überqueren. Aus den Aussagen von L._