Aus diesen sei zu schliessen, dass sie, auf dem «Inseli» angekommen, stehen geblieben und zunächst damit beschäftigt gewesen sei, das Überholmanöver im Kreisverkehrsplatz genau zu beobachten und sich anschliessend voll darauf konzentriert habe, die Kontrollnummer des Personenwagens zu erfassen. Im Zeitpunkt, in welchem der Beschuldigte bei ihr durchgefahren sei, sei sie somit längst nicht mehr im Begriff gewesen, die Strasse zu überqueren. Sie habe ihre anfängliche Absicht, den Fussgängerstreifen zu überqueren, in diesem Zeitpunkt nicht mehr verfolgt und sei nicht im Begriff gewesen, die Strasse zu überqueren (pag.