11.3.4 Fazit Die Kammer erachtet als erstellt, dass dem Beschuldigten bewusst war, dass er mit seinem Überholmanöver im Kreisverkehr für die Fahrradfahrerin eine gefährliche Verkehrssituation geschaffen hatte und er aus diesem Grund nach dem Verlassen des Kreisverkehrs kurz vom Gas ging, danach aber trotzdem weiterfuhr. 11.4 Gesamtwürdigung zur Situation beim Fussgängerstreifen 11.4.1 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, L.________ habe sich zweifellos bereits auf dem «Inseli» des Fussgängerstreifens befunden, als der Beschuldigte sie ohne anzuhalten passiert habe.