21 legt habe anzuhalten, dann im Spiegel Frau E.________ habe im Kreisverkehr stehen sehen und sich entschieden habe weiterzufahren. Zudem spreche auch der Umstand, dass er die auf der Fussgängerinsel stehende Frau L.________ nicht wahrgenommen habe, dafür, dass er wegen des Vorfalls im Kreisverkehr und des anschliessenden Verlangsamens und Zurückblickens abgelenkt gewesen sei. 11.3.3 Erwägungen der Kammer Gestützt auf die Aussagen der beiden Zeuginnen ist zunächst erstellt, dass der Beschuldigte nach dem Vorfall im Kreisverkehr nicht angehalten hat.