_ überholte, obwohl diese keine Anzeichen dafür gegeben hatte, den Kreisverkehr ebenfalls in dieser Richtung verlassen zu wollen. Dabei war der Abstand beim Überholen und Wiedereinbiegen äusserst gering, so dass er mit der rechten Seite seines Autos das Vorderrad des Fahrrads von E.________ touchierte, worauf diese weglenken und absteigen musste, sich dabei jedoch nicht verletzte und auch kein Sachschaden ent-