14 Z. 86 ff.). Der Beschuldigte erachtete es somit zunächst als möglich, dass er das Geschehen aufgrund der guten Isolation seines Autos sowie der Musik nicht wahrgenommen hat. Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 25. Juli 2019 sowie an der Hauptverhandlung stellte er sich aber auf den Standpunkt, dass er eine Berührung mit dem Fahrrad zweifellos bemerkt hätte (pag. 34). Die Gegenüberstellung dieser beiden Aussagen erweckt den Eindruck, als habe der Beschuldigte bei der ersten Konfrontation mit den Vorwürfen bei der Polizei am 6. Juni 2019 zunächst eine Erklärung gesucht, wie es zur von der Polizei geschilderten Situation hat kommen können.