69 Z. 4 f.). Auf Frage gab sie an, das Auto habe «ca. 3 Meter nach dem Fussgängerstreifen, circa auf Höhe / anfangs O.________ (Einkaufsladen)» verlangsamt. Es sei noch in Sichtweite gewesen, so dass sie die Autonummer gesehen habe. Sie könne nicht sagen, wie weit er [der Autofahrer] in diesem Zeitpunkt von der Ampel entfernt gewesen sei, die sich ungefähr in der Mitte zwischen dem Fussgängerstreifen und der Tramstation befinde. Vielleicht 4 Meter (pag. 69 Z. 9 ff.). Auch bei diesen Aussagen fällt auf, dass L.________ widerspruchsfreie, übereinstimmende und, soweit es ihr möglich war, präzise Angaben gemacht hat. Zudem geht aus ihrer Wortwahl zweifelsfrei hervor, dass es sich beim