weil sie gesehen habe, dass das Auto nicht anhalten werde (pag. 7 Z. 18, pag. 8 Z. 40 ff. und pag. 69 Z 34 ff.). Weiter sagte sie ausdrücklich: «Zudem hätte der Fahrzeuglenker so oder so bei mir anhalten müssen, da ich mich auf dem Fussgängerinseli befand und beabsichtigte, dort diesen [den Fussgängerstreifen] zu überqueren. Er nahm also auch mir den Vortritt» (pag. 9 Z. 103 ff.). Auch in der Hauptverhandlung gab sie auf Frage an, sie habe eigentlich in diesem Zeitpunkt den Fussgängerstreifen überqueren wollen (pag. 69 Z. 40 ff.). Weder in der ersten noch in der zweiten Einvernahme ist in den Aussagen von L._____