12 nerhalb der Kreisverkehrs («am Rand», «ca. 1 Meter vom Rand entfernt», «nicht am Rand») vermögen die grundsätzliche Glaubhaftigkeit der Aussagen von L.________ vor diesem Hintergrund nicht in Zweifel zu ziehen. Anders als von der Verteidigung vorgebracht, sieht die Kammer nicht, inwiefern allfällige Sympathien von L.________ für E.________ konkret ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigen soll. Zwar geht aus ihren Aussagen tatsächlich hervor, dass sie sich über das Verhalten des Autofahrers entrüstete (pag. 9 Z. 90), sich um die Fahrradfahrerin kümmerte und sich hinterher nochmals nach deren Wohlergehen