8 nicht ohne weiteres auf die von der Zeugin geschätzte Distanz von 20 Metern abgestellt werden kann. Einer näheren Erläuterung bedarf hingegen die Aussage von E.________ anlässlich der Hauptverhandlung, mit der sie sich im Zusammenhang mit der beobachteten Tempodrosselung auf Frage erstmals zum Vorhandensein vom Bremslichtern geäussert hat. Sie sagte dazu: «Er stand fast, ja, das war so eine lange Zeit. Die Bremslichter… ja ich denke, wenn man abbremst sieht man die Bremslichter. Das waren nicht nur zwei Sekunden, wo sich das Auto entfernt hat.